Modifiziertes Einverständnis
Fiktion des Einverständnisses des Gewahrsamsinhabers, der sich der Gewahrsamsübertragung durch einen Warenautomaten bedient. Hier ist das "mechanisierte Einverständnis" nur dann wirksam, wenn der Warenautomat mit den dafür vorgesehenen Zahlungsmitteln bedient wird, der Ausgabemechanismus fehlerfrei funktioniert und unbeeinflusst in Gang gesetzt worden ist.