Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Unter den Linden 21
10117 Berlin

Fon: 0049 30 400 54 044
Fax: 0049 30 400 54 045

Konferenzsaal Friedrichstr. 125

Auswärtige Sprechtage finden regelmäßig in den großen deutschen Städten statt. Nahezu wöchentlich dagegen in München, London und Zürich (Post nur nach Berlin):

München
Fon: 0049 89 59997400
muenchen@vogellaw.de

Baden Baden
Fon: 0049 7221 9250974
baden@vogellaw.de

London
Fon: 0044 2077706344
london@vogellaw.de

Zürich
Fon: 0041 43 5083605
zuerich@vogellaw.de

Venedig
Fon: +44 2077706344
venedig@vogellaw.de

Monaco
Fon: +44 2077706344
monaco@vogellaw.de

Die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut weltweit internationale Mandate zusammen mit kooperierenden im jeweiligen Land niedergelassenen Kollegen. Besonders häufig kommt jedoch Englisches Recht, Französisches Recht, Schweizerisches Recht, Österreichisches Recht sowie das Recht der diversen US-Bundesstaaten zum Tragen.

Oft erstreckt sich der Tätigkeitsbereich auf Problemlösungen im Zusammenhang mit „Betrugshandlungen“. Solche können z.B. im Steuerrecht (Steuerhinterziehung etc.), Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Erbrecht, Eherecht, Vertragsrecht auftreten. Im Rahmen von Restitutionsaktivitäten wird mit namhaften Kunstermittlern und Detekteien kooperiert.

Unsere Mandanten stehen im öffentlichen Leben. Besondere Diskretion / Fingerspitzengefühl auch hinsichtlich des Medieninteresses sind selbstverständlich.

Zur Beweisermittlung bedienen wir uns bekannter Detekteien und unterstützen Sie bis zur Vermögensrückführung, welche wiederum durch spezialisierte Kooperationspartner durchgeführt wird.

Detekteien / Ermittler unterstützen uns auch i.R.d. Forensic Services bei der Sachverhaltsaufklärung. Bestätigt sich ein Verdacht, wird er gerichtsverwertbar aufbereitet. Können Forderungen nicht realisiert werden, lassen wir den Verbleib der Gelder durch Vermögensermittler prüfen (Zu beachten ist, dass Aufsichtsgremien gem. §§ 91 II, 93 II, 116 AktG, § 43 I, II GmbHG bei entspr. Anlass zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitarbeiter verpflichtet sind).

Die Vorhaben unterliegen strengster Diskretion. Das betroffene Unternehmen / die betroffene Person kann selbst entscheiden, ob sie den Vorgang intern lösen oder durch Kommunikation an Strafverfolgungsorgane / Gerichte nach außen tragen möchte. Die Beurteilung dieser Fragestellung kann entweder durch einen entspr. geschulten Mitarbeiterstab der Mandantschaft oder durch mit uns kooperierende Spezialisten erfolgen. Auch präventive Maßnahmen im Vorfeld sind möglich.

Unter dem Menüpunkt Aktuelles werden Urteile, Gesetzesänderungen und Neuigkeiten, die Kanzlei betreffend, veröffentlicht.

Unter Fachbegriffe finden Sie kurze Erläuterungen zu wichtigen Oberbegriffen.

Der Menüpunkt Mitgliedschaften beschreibt kurz die Zugehörigkeit der Kanzlei zu verschiedenen Verbänden.

Mit dem Kontaktformular können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Im Bereich Anfahrt erfahren Sie graphisch, wie Sie uns erreichen können.

Alle rechtlichen Daten werden in dem Bereich Impressum dargestellt.

Die Beauftragung findet i.R.d. persönlichen Ersttermins statt, bei welchem eine Vergütungsvereinbarung, Vollmacht und Haftungsbegrenzungserklärung auf 2,5 Mio. Euro oder höher unterzeichnet wird. „Internetberatungen“ o.ä. führt die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nicht durch, da die sehr individuellen Tätigkeiten der Kanzlei nicht im Fernabsatzsystem stattfinden. Der Bearbeiter kann den persönlichen Kontakt auch am Sitz der Mandantschaft ermöglichen.