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Heimtückemord
Heimtückisch tötet jemand, der die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausnutzt. Das bedeutet, das Opfer sieht sich dieser Gefahr nicht ausgesetzt und kann deshalb nicht rechtzeitig auf den Angriff reagieren. Dies ist unter anderen dann der Fall, wenn das Opfer gerade schläft oder wenn das Opfer seinen Angreifer gut kennt und sich deshalb in Sicherheit wiegt. Ebenso liegt Heimtücke vor, wenn sich der Täter von Hinten an sein Opfer heranschleicht und ihm dann etwa ein Messer in den Rücken sticht und das Opfer dadurch zu Tode kommt.
Honorarkonsul
Ein Honorarkonsul ist nicht wie der eigentliche Konsul ein Berufsbeamter, sondern ein Wahlkonsul. Er hat in der Regel auch nicht so weitgehende Befugnisse wie ein Berufskonsularbeamter.
Haager Übereinkommen zur Rückführung (Haager Kindesentführungsübereinkommen)
Im den Jahren 1899 und 1907 wurden in Den Haag internationale politische Friedenskonferenzen abgehalten. Innerhalb dieser Konferenzen wurden zwischen den 26 teilnehmenden Staaten verschiedene Abkommen getroffen, die der friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle dienen sollten. Zwölf dieser Übereinkommen haben sich bis heute erhalten und bieten nach wie vor die Basis für die internationale Zusammenarbeit in bestimmten Streitfällen.
Haftbeschwerde, Haftprüfung
Die Haftbeschwerde ist subsidiär gegenüber der Haftprüfung, da letztere einen umfassenden Rechtsschutz ermöglicht. Beim Haftprüfungsverfahren entscheidet der zuständige Richter, ob die Fortführung der Vollstreckung eine Rechtfertigung hat.
Hausfriedensbruch
Der Hausfriedensbruch ist im § 123 StGB geregelt. Strafbar macht sich derjenige, der in eine Wohnung, in die Geschäftsräume, oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, eindringt. Aber auch wer, wenn er sich ohne Befugnis in den genannten Räumen aufhält und sie auch auf Aufforderung nicht verlässt macht sich strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Umstritten ist, ob die erschlichene Erlaubnis zum Eintreten das Einverständnis des Hausrechtsinhabers unwirksam sein lässt. Als Beispiel wird hier der Dieb genannt, der in ein Kaufhaus reingeht, um dort etwas zu stehlen. Von außen betrachtet sieht der Dieb aber auch nicht anders als ein gewöhnlicher Käufer aus, so dass die Rechtsprechung in solchen Fällen nicht aus § 123 bestraft. Nach § 123 II StGB bedarf es zur Strafverfolgung eines Antrages. § 123 StGB ist ein absolutes Antragsdelikt, dass heißt das ohne Antrag die Behörde nicht tätig wird.
Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft
Hierbei handelt es sich Personen, die besondere strafrechtliche Befugnisse haben. Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind zur Ausführung der Aufträge der Staatsanwaltschaft unmittelbar persönlich verpflichtet. Ihnen stehen dabei unterschiedlichste Zwangsmittel zur Verfügung (Anordnung zur Blutentnahme oder die Durchsuchung).
Haftbefehl
Der Haftbefehl ist die i.d.R. schriftliche Anordnung eines staatlichen Organs (i.d.R. Gericht), einen Menschen in Haft zu nehmen. Nach Art 104 Grundgesetz wird festgelegt, dass Freiheitsentziehungen -wenn sie länger als einen Tag andauern- nur durch richterlich angeordnet werden dürfen. Auch hier gibt es Einschränkungen – so darf etwa die Untersuchungshaft nur in seltenen Fällen länger als sechs Monate andauern.
Sofern Sie inhaftiert werden, sollten Sie zunächst nichts zur Sache aussagen und schnellstens anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Für derartige Notfälle ist das Büro der Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unter 0049 30 400 54 044 rund um die Uhr erreichbar.
Heimtücke
Siehe Heimtückemord
Habgier
Ungehemmtes, triebhaft eigensüchtiges Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen i.S. einer Vermögensmehrung oder zumindest einer wirtschaftlichen Entlastung.
Handlung
Jedes äußerlich erkennbar gewordene Tun oder Unterlassen eines Menschen, das vom Willen beherrscht war. Umstritten ist, ob darüber hinaus Zielgerichtetheit oder zumindest Sozialerheblichkeit zu verlangen ist.
Handlungseinheit
Vorbedingung für die Tateinheit, die gegeben ist, wenn sich die Ausführungshandlungen verschiedener Straftaten zumindest teilweise überschneiden.
Handlungsmehrheit
Vorbedingung für die Tatmehrheit, die gegeben ist, wenn sich verschiedene Straftaten in ihren Ausführungshandlungen nicht überschneiden.
Handlungsort
Die geografische Stelle, an der die tatbestandsmäßige Tätigkeit (bzw. bei Unterlassungen: Untätigkeit) entfaltet wurde.
Handlungsunrecht
Auflehnung des Täters gegen die Rechtsordnung durch Vornahme einer aus Tätersicht nicht gerechtfertigten tatbestandlichen Handlung
Häusliche Gemeinschaft § 247 StGB
Alle tatsächlichen Wohn- und Haushaltsgemeinschaften, die auf freiem Entschluss beruhen, für eine gewisse Dauer zusammenzuleben und die mit dem Eintritt in die Gemeinschaft verbundenen Verpflichtungen zu übernehmen.
Herrühren § 261 StGB
Der fragliche Gegenstand muss entweder unmittelbar aus der Vortat stammen oder Ersatzgegenstand sein, der bei wirtschaftlicher Betrachtung als Ergebnis auch mehrfacher Umwandlungsvorgänge an die Stelle des Ursprungsgegenstands getreten ist.
Hilfe leisten
Jedes Verhalten, das objektiv geeignet ist, den Vortäter hinsichtlich der erlangten Tatvorteile günstiger zu stellen, ohne dass diese Besserstellung tatsächlich eingetreten sein muss.
Hilflose Lage
Situation, in der das Opfer der abstrakten Gefahr des Todes oder einer schweren Körperverletzung ausgesetzt ist, ohne die Möglichkeit eigener oder fremder Hilfe zu besitzen.
Hinterlistiger Überfall
Überfall ist jeder Angriff, mit dem das Opfer nicht rechnet und auf den es sich deshalb nicht vorbereiten kann. Hinterlist liegt vor, wenn der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechnenden Weise vorgeht, um dadurch dem Gegner die Abwehr zu erschweren.
Höchstpersönliches Rechtsgut
Jedes Rechtsgut, das untrennbar mit einem Rechtsträger verbunden ist, sodass es nicht übertragen werden kann und im Regelfall erlischt, wenn der Rechtsträger aufhört zu existieren.
Hypothetische Einwilligung
Rechtliche Fiktion wirksamer Einwilligung trotz Willensmangels, wenn eine ansonsten wirksame Einwilligung vom Rechtsgutträger auch ohne den Willensmangel (in den entschiedenen Fällen: Aufklärungsmangel bei einem ärztlichen Eingriff) erklärt worden wäre.
Hehlerei § 259 StGB
Der Tatbestand der Hehlerei ist ein Vermögensdelikt, welches durch die Aufrechterhaltung einer Vermögenslage gekennzeichnet ist. Es wird eine Vortat vorausgesetzt, durch die eine bestimmte Vermögenslage geschaffen wurde (z.B Diebstahl, Nötigung etc.).