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Ligitation PR
Unter dem Stichwort Ligitation PR führt die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Zusammenarbeit mit erfahrenen Spezialisten prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit oder strategische Rechtskommunikation durch. Bedingt durch die erhöht diskretionsbedürftigen Mandanten hat der Großteil der Mandate die Vermeidung jeglicher medialer Öffentlichkeit als Priorität angesetzt. Bei manchen Fällen (etwa i.R.e. von der Presse aufgedeckten Korruptionsverfahrens) ist die Sachlage bereits bekannt und muss kommuniziert werden. Hier führt gänzlich fehlende oder falsche Kommunikation mit den Medien häufig zu negativer Berichterstattung. Der Aspekt Ligitation PR kann somit erhebliche Auswirkungen (z.B. auch auf den Aktienkurs eines börsennotierten Unternehmens) haben und ähnelt dem Reputationsmanagement oder der Krisen-PR: Auch ein gewonnener Prozeß kann bei mangelhafter Ligitation PR für die Öffentlichkeit verloren werden.
Lost Art Datenbank
Die Lost Art Internet-Datenbank wird von einer Koordinierungsstelle in Magdeburg betrieben. Sie dient der Kulturgutdokumentation und beschäftigt sich mit wertvollen Kulturgutverlusten. In der Datenbank werden Kulturgüter erfasst, die im nationalsozialistischen Regime verlagert oder verfolgungsbedingt entzogen wurden. Die Koordinierungsstelle verfügt über ein breit gefächertes Instrumentarium der Öffentlichkeitsarbeit http://www.lostart.de.
Die Lost Art Internet-Datenbank ist nicht mit dem Art Loss Register in London zu verwechseln http://www.artloss.com.
Limbach Kommission - Beratende Kommission
Die „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ (nach der früheren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Frau Prof. Dr. Jutta Limbach auch „Limbach Kommission“ benannt) trat am 14.07.2003 erstmals zusammen. Die Limbach Kommission kann bei Differenzen über die Rückgabe von Kulturgütern angerufen werden, die im Dritten Reich ihren Eigentümern entzogen wurden und heute in Museen, Bibliotheken, Archiven o.ä. in der Bundesrepublik Deutschland zu sehen sind. Frau Prof. Dr. Jutta Limbach wurde zur Vorsitzenden der Beratenden Kommission gewählt.
Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Kommissionssitzungen wird durch die Koordinierungsstelle Magdeburg (vgl. Lost Art Internet Datenbank) durchgeführt.
Die Rückgabe so prominenter Kunstwerke wie Ernst Ludwig Kirchners „Berliner Straßenszene“ löste 2006 intensive Diskussionen über die Zukunft der deutschen Restitutionspraxis aus. Eine unter Leitung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann einberufene Expertengruppe hat deshalb im Herbst 2007 darüber beraten, wie die Rückgabepraxis transparenter, koordinierter und nachvollziehbarer gestaltet werden kann. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, Kulturgüter zu ermitteln und gegebenenfalls zu retournieren-wenn sie in der NS-Zeit ihren rechtmäßigen Eigentümern entzogen wurden: Die Mediation strittiger Restitutionsfragen wird wie o.a. durch die Beratende Kommission unter Leitung von Prof. Dr. Jutta Limbach durchgeführt.
Lebensgefährdende Behandlung
Jede Einwirkung, die generell – wenn auch unter Berücksichtigung des Einzelfalls – geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen.
Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen
Mindermeinung im Schrifttum, die Tatbestand und Rechtswidrigkeit zu einem Gesamtunrechtstatbestand zusammenfasst und nach den positiven Tatbestandsmerkmalen das Nichtvorliegen von Rechtfertigungsgründen als Unrechtsausschlüsse und damit als negative Tatbestandsmerkmale prüft.
Leibesfrucht
Mindermeinung im Schrifttum, die Tatbestand und Rechtswidrigkeit zu einem Gesamtunrechtstatbestand zusammenfasst und nach den positiven Tatbestandsmerkmalen das Nichtvorliegen von Rechtfertigungsgründen als Unrechtsausschlüsse und damit als negative Tatbestandsmerkmale prüft.
Leichtfertig
Gesteigerte Form der Fahrlässigkeit, die Voraussetzung vieler Erfolgsqualifikationen und der Geldwäsche ist. Leichtfertigkeit liegt vor, wenn der Täter handelt, obwohl sich ihm der tatbestandliche Erfolg geradezu aufdrängt und er diesen aus besonderer Gleichgültigkeit oder Unachtsamkeit außer Acht lässt. Der Täter muss sich in frivoler Rücksichtslosigkeit über die klar erkannte Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung hinwegsetzen oder eine besonders ernst zu nehmende Pflicht verletzen.
Limitierte Akzessorietät
Bei Anstiftung und Beihilfe muss nur eine vorsätzliche und rechtswidrige, nicht notwendig schuldhafte Tat eines anderen vorliegen.
List
Verhalten, das darauf abzielt, durch Verbergen der wahren Absichten oder Umstände die Ziele des Täter durchzusetzen.
Lucrum ex negotio cum re
(lat.) „Gewinn aus dem Geschäft mit der Sache“, der nur in engen Ausnahmefällen des funktionsspezifischen Sachwerts ist.
Lucrum ex re
(lat.) „Gewinn aus der Sache“ zur Abgrenzung der Zueignungsabsicht von der Bereicherungsabsicht . Gegenbegriff ist der grds. von der Zueignung nicht mehr erfasste lucrum ex negotio cum re.