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Cyberkriminalität
Unter Cyberkriminalität versteht man kriminelle Handlungen im Internet, z.B. der Missbrauch von Passwörtern.
Computerkriminalität
Unter das Stichwort Computerkriminalität (teilweise auch als Telekommunikationskriminalität) fasst man u.a. Manipulationen der Telefontechnik, um sich zu bereichern. Eine Variante ist das Arbeiten mit der „Blue-Box“, wodurch das Telefonnetz unter Verwendung bestimmter Frequenzen manipuliert wird (und keine Telefongebühren anfallen). Auch das Einhacken durch Calling-Card Codes oder der Betrieb von Servicehotlines etc. mit permanenten Eigenanrufen etc. fällt hierunter, die in der Vergangenheit innerhalb weniger Monate siebenstellige Schäden pro Vorfall verursacht haben.
conditio sine qua non
übersetzt: Bedingung, ohne welche der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt nicht möglich wäre.“ Nach diesem Grundprinzip ist beim Begehungsdelikt jede Handlung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele. Unabhängig von der Zahl der Zwischenursachen ist jede Handlung, die kausale Bedingung für den Erfolg war, gleichwertig. Daher wird die conditio sine qua non-Formel auch Bedingungstheorie oder Äquivalenztheorie genannt.
Compliance
Unter Compliance / Regelkonformität versteht man die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwilligen Regeln/Kodizes. Die entspr. Grundsätze und Maßnahmen werden als Compliancemanagementsystem bezeichnet.
Nach Eberhard Krügler steht der Begriff Compliance für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen.
Die Präventiv-/Compliance-Beratung korrespondiert mit der Vertretung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt i.R.d. Compliance und den diversen Aufgabenstellungen des Wirtschaftsstrafrechts.