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Betrug

Betrug stellt einen Straftatbestand dar. Der Täter täuscht etwas vor, was nicht der Realität entspricht. Weil der Geschädigte ihm aber glaubt, trifft er über sein Vermögen eine Verfügung, wodurch er einen bestimmten Vermögenswert verliert. Häufig gibt der Geschädigte Geld heraus, welches er nicht wiederbekommt. Oder er gibt dem Täter einen bestimmten Gegenstand, für den er aber niemals eine Gegenleistung erhält, obwohl der Täter dies zuvor zugesagt hat.

Botschafter

Ein Botschafter gehört zur ersten Rangklasse der diplomatischen Vertreter eines Landes außerhalb der Landesgrenzen. Er tritt im Ausland mit der dort gebildeten Botschaft für das eigene Land auf. Dem Botschafter obliegen Aufgaben wie die Vermittlung des Verkehrs zwischen zwei Regierungen und die Ausübung des Schutzrechtes über die im Ausland lebenden Staatsangehörigen.

Beschaffungskriminalität

Ist jemand drogenabhängig und benötigt dringend seine nächste Dosis an Betäubungsmitteln, dann steht er oft vor zwei Problemen: entweder hat er Geld, aber keine Droge, oder er hat kein Geld, um sich Drogen zu beschaffen. Deshalb handelt er kriminell, indem er unberechtigterweise Drogen erwirbt, oder er begeht Straftaten, um überhaupt an Geld zu kommen. Typische Beschaffungsdelikte sind Diebstahl, Raub oder Einbrüche.

Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz bestimmt, welche chemischen und pflanzlichen Substanzen als Betäubungsmittel angesehen werden und dass der Umgang und der Besitz solcher Substanzen einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Die bekanntesten Substanzen sind Opium, Morphium, Methadon und Amphetamin. Die erforderliche Erlaubnis haben vor allem Ärzte und Apotheker, weil sie mit den chemischen oder pflanzlichen Mitteln hantieren und arbeiten. Gleichzeitig stellt das Gesetz Grundsätze auf, unter welchen Umständen der Besitz und der Umgang mit Betäubungsmitteln strafbar ist.

Bande

Eine Bande wird von dem BGH wie folgt definiert:

Eine Bande ist ernsthafte Verbindung von mehreren Personen mit dem Ziel, künftig für gewisse Dauer mehrere selbständige im Einzelnen noch ungewisse Taten i.S.d. §§ 242, 249 StGB zu begehen. Lange Zeit umstritten war die Frage, ob für eine Bande 2 oder 3 Personen nötig sind, umstritten. Nun erkennt auch der BGH an, dass hierfür nun 3 Personen erforderlich sind. Die Strafdrohung der einzelnen Delikte liegt wesentlich höher, wenn der Täter sie als Mitglied einer Bande begangen hat, da die kriminelle Energie wesentlich höher ist.

Bedingter Vorsatz

Unter bedingtem Vorsatz versteht man, dass der Straftäter den naheliegenden Erfolg (ernstlich) für möglich hält. Er erkennt eine nahe Gefahr. Der Täter billigt den Erfolg („Na, wenn schon“) Man spricht von billigendes in Kauf nehmen des Erfolges (so die h.M.) Im Gegensatz dagegen steht der Begriff der bewussten Fahrlässigkeit, wonach der Täter ernsthaft auf das Ausbleiben des Erfolges vertraut. Wann bedingter Vorsatz im Einzelnen gegeben ist, ist bis heute strittig.

Beiordnungsantrag

Unter Beiordnungsantrag versteht man z.B. den Antrag der Staatsanwaltschaft zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers.

Beschleunigungsgebot

Das Beschleunigungsgebot im Strafverfahren soll das jahrelange grundlose Hinauszögern von Strafverfahren verhindern.

Beschuldigtenrechte

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Beschuldigtenrechten, z.B. das Recht die Aussage zu verweigern.

Beschwerde

Die Beschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen Beschlüsse, Entscheidungen und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichtes. Die Beschwerde ist in viele Formen im Deutschen Recht anerkannt, so z.B. auch als Verfassungsbeschwerde, Rechtsbeschwerde, Streitwertbeschwerde, Haftbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde. Sämtliche Beschwerden außerhalb von Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gründen auf dem Petitionsrecht des Artikels 17 GG.

Betäubungsmittel

Betäubungsmittel im strafrechtlichen Sinne sind im Anhang des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgelistet (z.B. Heroin, Ecstasy, Cannabis etc.). Der Umgang mit diesen aufgeführten Stoffen und Zubereitungen stellt ohne Erlaubnis des Bundesgesundheitsamtes eine Straftat dar.

Bewährung

Wird eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt, so bleibt der Verurteilte in Freiheit, muss aber die Bewährungsauflagen während der Bewährungszeit beachten.

Beweis

Der Beweis bezeichnet die Feststellung eines Sachverhalts als Tatsache in einem Gerichtsverfahren aufgrund richterlicher Überzeugung.

Unterschieden wird zwischen dem Streng- und dem Freibeweis.

Unter Strengbeweis versteht man den Augenscheinsbeweis, die Vernehmung eines Sachverständigen, Die Vernehmung von Zeugen und den Urkundsbeweis. Im Zivilprozess ist noch die Parteivernehmung als Strengbeweis unter bestimmten Voraussetzungen zu zählen, um Strafprozess die Vernehmung des Angeklagten. Wesentlich für den Strengbeweis ist, dass er in der Hauptverhandlung erfolgt (auch wenn die Vernehmung des Angeklagten streng genommen nicht hierunter fällt). Die Beweise im Zwischen und Erkenntnisverfahren werden mit dem Freibeweis geführt. Hier gibt es keine abschließende Aufzählung wie bei dem Strengbeweis.

Beweislast

Die Beweislast regelt welche Partei das für sie günstige Ereignis beweisen muss. Im Gesetz finden sich zum Teil auch Regelungen, die die Beweislast umkehren. Als wichtiges Beispiel sei hier der § 280 BGB genannt, welcher die Vermutung aufstellt, dass ein verschulden vorliegt. Im Strafprozess gilt der Grundsatz in dubio pro reo, das heißt hier muss der Ankläger beweisen, dass der Bürger sich strafbar gemacht hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Beweislastumkehr im Strafrecht

Eine Beweislastumkehr im Strafrecht wäre mit der Unschuldsvermutung nicht in Einklang zu bringen. Es gilt „im Zweifel FÜR den Angeklagten“.

Bewusste Fahrlässigkeit

Die bewusste Fahrlässigkeit ist abzugrenzen vom bedingten Vorsatz. Dies ist z.B. im Strafrecht sehr wichtig, wenn der Täter entweder wegen Totschlages oder wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden soll. Die Strafdrohung des Totschlages ist wesentlich höher. Bewusste Fahrlässigkeit wird folgendermaßen erklärt: Der Täter hält den Erfolg nicht ernstlich für möglich. Er erkennt die Gefahr. Er vertraut auf den Nichteintritt des Erfolges („Es wird schon gut gehen“). Er findet sich nicht mit dem Erfolgseintritt ab.

Beziehung eines Dolmetschers

V.a. bei fremdsprachigen Angeklagten ist die Beiziehung eines Dolmetschers unumgänglich. Die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bedient sich hier diverser Dolmetscher -ggf. auch außerhalb der gängigen Sprachen.

Börsenaufsicht

Aufgabe der Börsenaufsicht ist u.a. offensichtliche strafrechtlich relevante Vorgänge zu prüfen und weiterzuleiten.

bundesweite und internationale Aktivitäten

Die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist bundesweit und im Ausland aktiv. Der Mandant kann -ob er nun in München, Zürich oder Berlin beraten werden möchte- auf dieselbe ihm vertraute Person zurückgreifen. Im Ausland werden ggf. zusätzlich kooperierende Spezialisten des jeweiligen Landes hinzugezogen.

Bankkonto Schweiz Erbfall

Auf den Erbfall eines Schweizer Bankkontos ist zunächst deutsches Erbrecht, allerdings gilt im Verhältnis zur Bank schweizerisches Recht (die Bank wird daher das Geld zunächst einfrieren, bis sich die Erben gemeldet haben). Ist den Erben das Bankinstiutut nicht bekannt, können Sie über einen ebenfalls vom Expertennotruf vermittelten Spezialisten suchen lassen. Dem Erben steht ein Auskunftsrecht gegenüber der jeweiligen Bank zu.
Die Erben machen sich wegen Steuerhinterziehung strafbar, wenn sie auf diesem Wege gefundenes Schwarzgeld nicht angeben. Geben Sie es an, so wird vom ererbten Auslandsvermögen oft nichts mehr übrig bleiben (rückwirkende Verzinsung etc.). Der Problemkreis „Bankkonto Schweiz Erbfall“ ist daher zeitnah durch einen der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegenden Spezialisten zu klären (nicht des Bankers und auch nicht des Steuerberaters, der sich ansonsten der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen kann).

Bestimmungslandprinzip

Nach dem Bestimmungslandprinzip erfolgt die Besteuerung (Umsatzsteuer) bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU nicht im Sitzland des Verkäufers, sondern des Verkäufers.
Das Bestimmungslandprinzip spielt eine Rolle beim Umsatzsteuerkarussell (auch Karussellgeschäft, Karussellbetrug oder Missing Trader Intra-Community fraud „MIT“ genannt).

Business Investigation

Die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH arbeitet im Bereich Business Investigation mit renommierten Spezialermittlern zusammen, vgl. Detektivische Ermittlungsbereiche.

Beweisantragsrecht

Die Beteiligten -insbesondere im Strafprozeß- haben in der Hauptverhandlung das Recht, Beweisanträge zu stellen. Eine Ablehnung von Beweisanträgen darf nur vorgenommen werden, wenn ein gesetzlich festgelegter Ablehnungsgrund besteht (z.B. wenn der Beweisantrag ausschließlich der Verschleppung des Verfahrens dient).

Das Beweisantragsrecht außerhalb der Hauptverhandlung sehen die Strafverfolgungsbehörden dagegen oft skeptisch. Die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH spricht sich hier für eine offenere Kommunikation aus, um Verfahrenserledigungen ohne öffentliche Hauptverhandlung zu fördern.

Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung durch die Finanzbehörden ist ein für Unternehmen geltender Unterfall der Außenprüfung.

BND Bundesnachrichtendienst

Der Bundesnachrichtendienst ist neben dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einer der drei deutschen Nachrichtendienste des Bundes.
Der BND ist für die Auslandsaufklärung zuständig. Seine Tätigkeit wird seit 1990 durch ein Gesetz geregelt und wird vom Parlamentarischen Kontrollgremium überprüft.

Der BND ist als Dienststelle dem Bundeskanzeramt angegliedert. Zuständig ist hierbei die Dienststelle 6. Der Leiter der Dienststelle 6 ist Geheimdienstkoordinator.

Der Sitz des BND befindet sich in Pullach bei München, wo auch nach dem Umzug in die Berliner Chausseestraße eine erhebliche Zahl an Mitarbeitern verbleiben wird.

Der BND entspringt aus der Organisation Gehlen. Dem ehemaligen Generalmajor der Wehrmacht Reinhard Gehlen und seinen Vertrauten war es Anfang 1945 gelungen, das Archiv der Abteilung Fremde Heere Ost (FHO) aus dem Hauptquartier des Heeresgeneralstabs in Berlin nach Bayern zu transportieren und dort in 50 Kisten zu vergraben. Die Bedeutung von Gehlens Fähigkeiten und seines Archivs überzeugten die US-Besatzungsbehörden, zusammen mit ehemaligen Mitarbeitern der FHO (von 1931-1945 für die nachrichtendienstliche Bewertung der Feindlage zuständig) die Organisation Gehlen zu gründen.

BfV Bundesamt für Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist neben dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) einer der drei Nachrichtendienste des Bundes.

Beim Bundesamt für Verfassungsschutz handelt es sich um einen deutschen Inlandsnachrichtendienst. Hauptaufgaben sind die Überwachung von Bedrohungen der freiheitlich demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik. Über polizeiliche Befugnisse verfügt das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird von einem Präsidenten geleitet und untersteht dem Bundesinnenministerium. Rechtsgrundlage ist das Bundesverfassungsschutzgesetz

Beleidigung

Unter Beleidigung versteht man die Kundgabe eigener Missachtung oder Nichtachtung durch Behaupten einer unwahren Tatsache gegenüber dem Ehrträger selbst oder durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils gegenüber dem Ehrträger oder gegenüber Dritten in Beziehung auf den Ehrträger.

Beihilfe

Beihilfe ist eine Form der Teilnahme durch jede physische oder psychische Erleichterung oder garantenpflichtwidrige Nichterschwerung einer fremden Haupttat.

Beschlagnahme

Beschlagnahme ist die zwangsweise Sicherstellung einer Sache zur Verfügung einer Behörde, um öffentliche oder private Belange zu sichern.

Bande, § 244 StGB

Gruppe von mindestens 3 Personen, die sich aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung zur Begehung mehrerer selbstständiger, im Einzelnen noch ungewisser Taten zusammengetan haben.

Bandenmitglied

Strafschärfendes, besonderes persönliches Merkmal gem. § 28 II StBG das – unabhängig von Täterschaft oder Teilnahme an den Bandentaten – die persönliche Einbeziehung in die Bandenabrede zum Ausdruck bringt.

Behandlungsabbruch

Rechtfertigungsgrund für Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Maßnahme zur Erhaltung oder Verlängerung des Lebens einer lebensbedrohlich erkrankten Person sowie für sog. indirekten Sterbehilfe, sofern dies dem nach den §§ 1901 a ff. BGB zu ermittelnden tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht

Beendigung § 78 ff, §§ 242, 252 StGB

Zeitpunkt, in dem eine Straftat ihren tatsächlichen Abschluss gefunden hat. Beendigung und Vollendung sind deckungsgleich bei solchen Delikten, deren Tatbestand eine Rechtsgutschädigung beschreibt, die nicht mehr vertieft werden kann (z.B. Tod eines Menschen bei § 212). Die Beendigung folgt der Vollendung aber nach bei Straftatbeständen, die die Vollendung aus rechtspolitischen Gründen gegenüber der materiellen Rechtsgutbeeinträchtigung vorverlegen (§ 242, vollendet mit Gewahrsamserlangung, beendet mit Gewahrsamssicherung), ferner bei allen Dauerdelikten.

Befehlsnotstand § 35 StGB

Unterfall des entschuldigenden Notstandes. Der Täter begeht in Befolgung einer dienstlichen Weisung eine rechtswidrige Tat, um damit die für den Fall der Nichtbefolgung der Weisung angedrohten Repressalien für Leib, Leben oder Freiheit zu verhindern.

Befreien § 120 StGB

Jede widerrechtliche Aufhebung des hoheitlichen Gewahrsams an einem Gefangenen.

Befriedetes Besitztum § 123 StGB

Jede unbewegliche Sache, die in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren, wie Mauern, Hecken, Drähte und Zäune, dem willkürlichen Betreten durch andere ein physisches Hindernis entgegensetzt.

Begehungsdelikt

Grundtyp des Vorsatz- oder Fahrlässigkeitsdelikts, der für die Tathandlung aktives Tun voraussetzt.

Bei Seite schaffen § 288 StGB

Jede Handlung, die den Gegenstand dem Gläubigerzugriff tatsächlich entzieht, ohne dass der Gegenstand rechtlich aus dem Vermögen des Schuldners auszuscheiden braucht.

Bei sich führen §§ 244, 250 StGB

Verfügbarkeit des straferhöhenden Mittels zwischen Versuchsbeginn und tatsächlicher Beendigung der Straftat in der Weise, dass der Täter sich dessen jederzeit, also ohne Zeitaufwand und Schwierigkeiten, bedienen kann.

Beleidigungsfreie Sphäre § 185 StGB

Tatbestandsausschluss für Ehrverletzungsdelikte, wenn die Äußerung im Rahmen einer besonderen Vertrauensbeziehung zwischen Beteiligten abgegeben worden ist und keine Gefahr der Weitergabe der gemachten Äußerungen besteht.

Berechtigte Interessen § 193 StGB

Jeder öffentliche, private, ideelle oder vermögensrechtliche Zweck, soweit er rechtlich schutzwürdig ist.

Berichtigung § 158 StGB

Tätige Reue für alle Aussagedelikte gemäß §§ 153-156, wenn der Täter rechtzeitig, nicht notwendig freiwillig die unrichtige Aussage in allen Punkten durch die Mitteilung der Wahrheit ersetzt hat. Gilt analog auch für Teilnehmer

Bereicherungsabsicht §§ 253, 259, 263 StGB

Direkter Vorsatz, durch die Tat eine Verbesserung der Vermögenslage des Täters oder eines Dritten als Endziel oder auch nur Zwischenziel für einen anderen Zweck zu erreichen.

Berufstypische Handlung § 27 StGB

Kausale Förderungshandlung i.S.v. § 27, aber nach h.M. dennoch straflos, wenn der Hilfeleistende lediglich bedingten Vorsatz für die Begehung der Haupttat hat und sich ihm das Risiko der Begehung einer Straftat nicht besonders aufdrängt.

Beschädigen § 303 I StGB

Nicht ganz unerhebliche körperliche Einwirkung auf die Sache, durch die ihre stoffliche Zusammensetzung verändert oder ihre Brauchbarkeit für ihre Zwecke gemindert ist.

Beschimpfender Unfug § 168 I StGB

Jede grob ungehörige, rohe Gesinnung zeigende Handlung, die ggü. dem Menschen als Gattungswesen Verachtung bezeugt.

Beschützergarant § 13 StBG

Person, die eine umfassende Obhutspflicht für ein bestimmtes Rechtsgut vor unbestimmt vielen Gefahren hat. Beschützergarantien können entstehen aus speziellen Rechtssätzen, aus rechtlich fundierten Verhältnissen enger Lebensgemeinschaft, aus engen Vertrauensverhältnissen, aus tatsächlicher Übernahme von Schutzpflichten und aus Amtsträgerstellung.

Besitzkehr § 859 II BGB

Notwehrähnlicher Rechtfertigungsgrund des Besitzers, nach verbotener Eigenmacht (§ 858 BGB) die Sache dem auf frischer Tat Betroffenen oder Verfolgten mit Gewalt wieder abzunehmen.

Besitzwehr § 859 I BGB

Notwehrähnlicher Rechtfertigungsgrund des Besitzers, sich im Rahmen der Erforderlichkeit verbotener Eigenmacht (§ 858 BGB) mit Gewalt zu erwehren.

Besondere persönliche Merkmale § 28 StGB

Gesetzliche Merkmale, die Eigenschaften, Verhältnisse und andere Umstände kennzeichnen, die vornehmlich mit der Person des Tatbeteiligten verknüpft sind und das Unrecht, die Schuld oder die Strafbarkeit mitbestimmen.

Bestimmtheitsgrundsatz Art. 103 II GG

Fundamentalprinzip des Strafrechts mit Verfassungsrang: Die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die daran anknüpfenden Folgen müssen so konkret umschrieben sein, dass der Normadressat anhand der gesetzlichen Vorschrift voraussehen kann, ob ein Verhalten strafbar ist oder ob zumindest das Risiko einer Bestrafung besteht.

Betreffen § 252 StGB

Raumzeitliches Zusammentreffen mit einer tatunbeteiligten Person, wobei es nach h.M. genügt, dass der Tatunbeteiligte den Dieb noch nicht einmal sinnlich wahrgenommen hat und ausgeschaltet wird, um dem Bemerken zuvorzukommen.

betroffen (auf frischer Tat) § 127 I StPO

(Auf frischer Tat) Betroffen ist jemand, wenn er bei der Erfüllung des Straftatbestandes oder sofort danach am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe gestellt wird.

Beweiserhebliche Daten § 269 StGB

Alle Informationen mit Beweisfunktion für den Rechtsverkehr, die Gegenstand eines Datenverarbeitungsvorgangs sein können und entweder bei der Tathandlung elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert werden bzw. gespeichert waren.

Bewertungseinheit

Die bei verschiedenen Straftatbeständen mögliche Verschmelzung scheinbar mehrfacher Deliktserfüllung zu einer einzigen Tathandlung.

bewusste Selbstschädigung § 263 StGB

Ausschlussgrund für einen Betrug trotz Täuschung und irrtumsbedingter Vermögensminderung, wenn dem Opfer durch die Täuschung nicht der vermögensschädigende Charakter der Verfügung verschleiert wurde. Die Rückausnahme ist die sogenannte Zweckverfehlung.

Betrug durch Unterlassen

Ein Betrug durch Unterlassen ist anzunehmen, wenn der Täter nichts gegen betrügerische Unternehmungen anderer tut. Vorausgesetzt wird, dass der Täter aufgrund seiner Stellung zum Tun verpflichtet gewesen wäre (,,Garantenpflicht“ gem. § 13 StGB). Im Laufe der Jahre wurden Fallgruppen zu dieser Garantenstellung entwickelt. Eine Garantenstellung kann sich aus Gesetz (z.B Sozialleistungsempfänger oder Ärzte gegenüber Krankenkassen), Ingerenz (z.B.: OLG Stuttgart NJW 1969, 1975: wenn der Täter erst nachträglich Kenntnis über die Unwahrheit seiner Behauptung erlangt, diese jedoch nicht korrigiert) oder Vertrag (z.B.: Vertragspartner mit besonderem Fachwissen, auf welches der Kunde vertraut oder langjährige Geschäftspartner) ergeben. 

Berufung (§§ 312ff. StPO)

Eine Berufung hat zur Folge, dass es zu einer neuen Verhandlung kommt. Es werden die Tatsachen, als auch die rechtliche Würdigung dieser überprüft.

Beweisverwertungsverbot

Das Beweisverwertungsverbot ist streng von dem Beweiserhebungsverbot zu unterscheiden. Das Beweiserhebungsverbot hat zum Inhalt, dass bestimmte Beweisthemen, Mittel, sowie Methoden verboten sind. Bei dem Beweisverwertungsverbot geht es darum, dass bestimmte Beweise im Prozess grundsätzlich nicht herangezogen werden dürfen. Innerhalb der Beweisverwertungsverboten wird zwischen uneingeschränkten und eingeschränkten Verboten unterschieden. Erstere dürfen überhaupt nicht verwendet werden (z.B Erkenntnisse, welche aus unzulässigen Vernehmungsmethoden erlangt wurden), während bei dem eingeschränkten Verbot in bestimmten Verfahren, zu bestimmten Zwecken und unter gewissen Voraussetzungen die Beweise im Prozess herangezogen werden dürfen (z.B wenn bei einem Berufsgeheimnisträger, welchem grundsätzlich das Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, Gegenstände gefunden werden, auf die sich das Zeugnisverweigerungsrecht erstreckt, ist die Verwertung des Gegenstandes zu Beweiszwecken in einem Strafverfahren nur insoweit zulässig, als Gegenstand dieses Strafverfahrens eine Straftat ist, die im Höchstmaß mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist).

Beweisverwertungsverbot wegen rechtswidriger Durchsuchung (BGH 5 StR 17/18)

Am 09.05.2018 urteilte der BGH, dass ein Beweisverwertungsverbot einen Widerspruch durch den Verteidiger in der Hauptverhandlung voraussetzt. Ein solcher Widerspruch ist Voraussetzung einer etwaigen Revisionsrüge. ,,Unterlässt es der verteidigte Angeklagte, in der Hauptverhandlung der Beweisverwertung zu widersprechen, führt dies für die Revision zur Rügepräklusion”. Demnach kann man sich in der Revision nicht auf ein Verwertungsverbot berufen, wenn zuvor in der Hauptverhandlung der Verwertung nicht widersprochen wurde.

Bankrott (BGH 1 StR 605/16)

Im Sinne des §17 II InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann. Die prozessuale Feststellung im Strafverfahren wegen Insolvenzstraftaten erfolgt grundsätzlich über eine betriebswirtschaftliche Methode. Für die Beurteilung, ob tatsächlich eine Zahlungsunfähigkeit besteht, können wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen jedoch herangezogen werden. Solche Beweisanzeichen sind beispielsweise das Ignorieren von Rechnungen oder fehlgeschlagene Vollstreckungsversuche. Rechtskräftige Forderungen, welche vollstreckbar sind, müssen bei der Beurteilung, ob Zahlungsunfähigkeit vorliegt, berücksichtigt werden.

Befangenheit

Gem. § 24 StPO steht der Staatsanwaltschaft, dem Privatkläger sowie dem Beschuldigten das Ablehnungsrecht eines Richters zu. Es muss ein Grund vorliegen, welcher geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. So wird Befangenheit bei prozessualer Willkür, unsachlichen Äußerungen oder unzulässiger Druckausübung seitens der Richter bejaht.

Belehrung über die Rechtsfolgen einer Verständigung (BGH 1 StR 368/17)

Gem. §257c StPO kann sich das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verständigen. Hierbei darf sich nur über die Rechtsfolgen, den Inhalt des Urteils und der dazugehörigen Beschlüsse, verfahrensbezogene Maßnahmen, sowie das Prozessverhalten der Beteiligten verständigt werden. Bei einer Verständigung ist in der Regel ein Geständnis zu fordern. Sofern Gegenstand der Verständigung die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, so muss das Gericht den Angeklagten auf die in Betracht kommenden Bewährungsauflagen hinweisen.