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International angehauchte Sachverhalte

Bei international angehauchten Sachverhalten geht es i.d.R. darum, länderübergreifende Straftaten zu erfassen. I.R.d. Steuerstrafrechts geht es hier oft um entspr. Umsatzsteuerbetrug oder fingierte Rechnungen aus dem Ausland. I.R.d. Bandenkriminalität können länderübergreifend Morde, Betrügereien, Rauschgiftschmuggel (oft auch in der abgeschwächten Form des Zigarrettenschmuggels) erfasst werden.

Insolvenzstraftaten

Innerhalb einer drohenden oder bereits bestehenden Zahlungsunfähigkeit kann sich beispielsweise eine überschuldete Firma bzw. der Geschäftsführer der Firma strafbar machen. Das geschieht meist dann, wenn die Firma an die bei ihr beschäftigten Mitarbeiter keinen Lohn mehr ausbezahlt oder sogar die von ihr abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge vorenthält. Solche Straftaten kommen so gut wie immer ans Tageslicht und werden dann von den zuständigen Staatsanwaltschaften verfolgt.

Internationales Recht

Das internationale Recht hat den gleichen Hintergrund wie das Europarecht und das Recht eines einzelnen Staates, nur dass es im größtmöglichen Rahmen stattfindet. Es beinhaltet die Möglichkeiten, mit Ländern der ganzen Welt rechtstechnisch zu kooperieren. Es legt dabei zum Beispiel fest, wo jemand klagen muss, wenn er einen Anspruch gegen eine Person geltend machen will, die beispielsweise in Afrika lebt.

Internationales Privatrecht

Dieses Recht regelt wie das internationale Recht allgemein, die rechtlichen Möglichkeiten zwischen allen Staaten der Welt auf dem Gebiet des Privatrechts. In Deutschland ist diese Rechtsform im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es gibt vor, wie und vor allem vor welchem Gericht man seine privatrechtlichen Ansprüche durchsetzen kann.

Internationales Strafrecht

Das internationale Strafrecht schafft rechtliche Sicherheiten für etwa den Fall, dass eine Person in Deutschland eine Straftat begangen, sich aber ins Ausland abgesetzt hat. Dann ist es möglich, einen internationalen Haftbefehl zu erlassen und die Person auch grenzüberschreitend suchen zu lassen. Das Recht regelt also die Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Welt, wenn es darum geht, Straftaten aufzudecken und einem gerechten Urteil zuzuführen.

Im Zweifel für den Angeklagten / In dubio pro reo

Bedeutet im deutschen “ im Zweifel für den Angeklagten“. Dieser Grundsatz ist im Strafrecht verankert. Er besagt, dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden muss, wenn sich eine Tatsache nicht restlos aufklären lässt. Demnach muss die Schuld zweifelsfrei bewiesen sein, damit ein Angeklagter verurteilt werden darf. Ist ein Richter nicht von der Schuld des Angeklagten voll überzeugt, ist eine Verurteilung ausgeschlossen. Interessanterweise ist dieser Grundsatz nicht im Strafgesetzbuch oder in der Strafprozessordnung normiert. Man leitet ihn aus dem Rechtsstaatsprinzip ab. Dieser Grundsatz gilt im materiellen Strafrecht uneingeschränkt. Er gilt auch für die Frage, ob auf den Angeklagten Jugendstrafrecht anzuwenden ist. „In dubio pro reo“ findet keine Anwendung auf rein prozessuale Fragen, wie etwa das Bestehen der Verhandlungsfähigkeit, das Recht zur Zeugnisverweigerung oder das Vorliegen eines Beweisverbots.

Inhaftierung

Eine Inhaftierung kann vorab bei der Polizei, ggf. per Untersuchungshaft (U-Haft) bzw. nach Verurteilung in Form der Strafhaft erfolgen.

Internationaler Terrorismus

Der Internationale Terrorismus greift anders als etwa der Guerillero nicht nach Raum, sondern möchte durch die Verbreitung von Unsicherheit und Schrecken Aufmerksamkeit für die eigenen Ziele erregen und Druck ausüben.

Internationales Recht

Internationales Recht kann z.B. Schweizer Recht, Liechtensteiner Recht, Englisches Recht, Italienisches Recht, Spanisches Recht, Russisches Recht, Internationales Strafrecht, Internationales Steuerstrafrecht sein.

Internationales Steuerrecht

Das Internationale Steuerrecht greift bei länderübergreifenden Steuerangelegenheiten.

Investigation

Die Investigation stellt den ersten Schritt der Korruptionsbekämpfung für Unternehmen dar. Hier wird (ggf. durch Detekteien) Sachverhaltsaufklärung betrieben (ggf. auch das Auswerten der unternehmenseigenen Daten mittels ehemaliger Staatsanwälte, Verwaltungsexperten und etwaigen betriebsinternen Spezialisten). Anschließend geht es um Beweissicherung für die weiteren Schritte Remediation und Settlement. Die Investigation kann aber auch dann erforderlich werden, wenn die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft auf Wunsch des Unternehmens den Focus darauf legt, eine besonders diskrete Bereinigung der Ereignisse unter den Beteiligten durchzuführen oder umgekehrt für die unter Korruptionsverdacht stehende Person Entlastungsmaterial zu generieren.

Insolvenzverfahren Unternehmereigenschaft

Auf die Unternehmereigenschaft hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens keinen Einfluss, § 2 I 1 UStG. Bei Fortführung des Unternehmens bleibt der Schuldner umsatzsteuerrechtlich Unternehmer.

Internationales Steuerstrafrecht

Die der Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kommunizierten Problemstellungen tangieren häufig den Bereich des Internationalen Steuerstrafrechts. Dieser länderübergreifende Sektor des Steuerstrafrechts setzt sich aus unterschiedlichsten Komponenten zusammen. Von Internationalem Steuerstrafrecht spricht man bereits dann, wenn die -manchmal nur aus Unwissenheit begangenen- Steuerstraftaten (insbesondere bei Steuerverkürzung) einen Auslandsbezug aufweisen. Aber auch aufwändig geplante Konstruktionen (z.B. das Umsatzsteuerkarussell) ist dem Internationalen Steuerstrafrecht zuzuordnen. Rechtsanwalt Paul Vogel begleitet für die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH seit Jahren die unterschiedlichsten Ausgestaltungen des Internationalen Steuerstrafrechts. Gerade i.H.a. die meist im öffentlichen Leben stehenden Mandanten wird auf intensive -diskrete- Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden im Vorfeld Wert gelegt, um zu schnellen Verständigungen zur Verfahrensbeendigung zu gelangen. Hierdurch wird dem Mandanten ein unangenehmes (ggf. medial ausgeschlachtetes) Gerichtsverfahren erspart. Den Ermittlungsbehörden kann dieser Weg durchaus als sinnvoll kommuniziert werden, da sie sich hierdurch viel Arbeit und damit Kosten ersparen. Aus diesem Grund sind die i.R.d. Verständigung für den Mandanten ausgehandelten Sanktionen auch deutlich günstiger, als dies nach langwierigen Ermittlungen vor Gericht möglich gewesen wäre.

Interessenwahrnehmung gegenüber der Steuerfahndung

Die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt Ihre Interessen gegenüber der Steuerfahndung. Gerade im Vorfeld oder Anfangsstadium der Ermittlungen lassen sich hier oft noch Weichenstellungen vornehmen, die eine Ausweitung des Verfahrens verhindern. Auch mediale Auswüchse (gerade wenn Mandanten betroffen sind, die im öffentlichen Leben stehen) können dann regelmässig noch verhindert werden. Die Interessenwahrnehmung gegenüber der Steuerfahndung bedeutet daher nicht zwingend einen Konfrontationskurs um jeden Preis – sondern kann auch zugunsten einer schnellen Verfahrenseinstellung auf eine kooperative Ebene gelenkt werden.

Idealkonkurrenz

Tateinheit

Identitätsirrtum

error in persona vel objecto

im Stich lassen § 221 StGB

Jedes Verhalten, durch das der Täter die Beseitigung einer bereits vorhandenen hilflosen Lage unterlässt, obwohl ihm dies tatsächlich möglich und zumutbar ist.

in dubio pro reo

(lat.) „Im Zweifel (ist) zugunsten des Angeklagten (zu urteilen).“ Fundamentalprinzip des Strafrechts, wonach straflos ist, wessen Schuld nicht zweifelsfrei feststeht und wer daher möglicherweise unschuldig ist. Der Zweifelssatz gilt für alle Tatsachen, die eine für den Schuldspruch bedeutsame Voraussetzung betreffen.

Inadäquanz

Kausalverlauf oder Schaden, der so sehr außerhalb aller Erfahrungen liegt, dass mit ihm vernünftigerweise nicht gerechnet zu werden brauchte. Bei der Vorsatztat entfällt mit der Lit. mangels Risikozusammenhangs die objektive Zurechnung, während die Rechtsprechung die subjektive Zurechenbarkeit verneint. Bei der Fahrlässigkeitstat entfällt bei Inadäquanz des Kausalverlaufs oder Schadens schon die objektive Vorhersehbarkeit und damit die Sorgfaltswidrigkeit.

Inbrandsetzen

Handlung, durch die eine Sache oder ein zumindest nicht völlig unwesentlicher Bestandteil derselben so vom Feuer ergriffen ist, dass sie auch nach Entfernen oder Erlöschen des Zündstoffs selbstständig weiterbrennen kann.

Indirekte Sterbehilfe

Unterfall des gerechtfertigten Behandlungsabbruchs: Schmerzlinderung beim Sterbenden mit der unbeabsichtigten und unvermeidbaren Nebenfolge einer Lebensverkürzung, sofern die Maßnahme dem nach den §§ 1901 a ff. BGB zu ermittelnden tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen entspricht.

Ingebrauchnehmen § 248 b StGB

Beherrschung des Fahrzeugs unter Einwirkung der zur Ingangsetzung und Inganghaltung geeigneten Kräfte, nicht notwendig des technischen Antriebs, und Benutzung als Fortbewegungsmittel

Ingerenz

Fallgruppe des Überwachungsgaranten: wer durch seine frühere, das Maß des Erlaubten überschreitende Handlung oder durch sein Vorunterlassen eine besondere Gefahr für den Eintritt schädlicher Erfolge geschaffen hat, ist verpflichtet, die hieraus drohenden Schäden zu verhindern.

Inlandsbeschränkung

Vorfrage der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Auslandstaten, die dann zu verneinen ist, wenn der infrage kommende deutsche Straftatbestand nur Rechtsgüter des Inlands erfasst, z.B. die Staatsschutztatbestände der §§ 80 ff., die Angriffe gegen ausländische Staatstätigkeit grds. nicht betreffen.

Inverkehrbringen § 146 ff StGB

Der Täter muss seine bisherige Verfügungsgewalt an dem Tatobjekt (Falschgeld) vollständig aufgegeben haben, sodass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Tatobjekts zu bemächtigen und mit ihm nach eigenem Belieben umzugehen.

Irrtum

Jede Fehlvorstellung über Tatsachen, entweder in der Form der irrigen Annahme einer tatsächlich nicht vorhandenen Tatsache oder der Unkenntnis einer tatsächlich vorhandenen Tatsache.

Isolierte Beweismittelfunktion § 164 StGB

Verdächtigen

Iterative Tatbestandsverwirklichung

Erscheinungsform der tatbestandlichen Bewertungseinheit durch wiederholte Vornahme derselben Tathandlung.

IT-Compliance

Die IT-Compliance beschreibt die Einhaltung der gesetzlichen, unternehmensinternen und vertraglichen Regelungen der IT-Landschaft. Bedeutende Regelungen sind etwa das Telekommunikationsgesetz in Deutschland, das Bundesdatenschutzgesetz, die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich.