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Rauschgifthandel / Drogenhandel
Mit Rauschgifthandel oder Drogenhandel ist der meist organisierte Verkauf von Drogen gemeint. Das ist eine Straftat, die streng bestraft wird.
Remediation
Unter Remediation versteht man die zweite Phase der unternehmensinternen Korruptionsbekämpfung. Hier überarbeiten Berater mit besonderem technischem Hintergrundwissen die unternehmensinternen Systeme, um Neuverstöße zu verhindern oder im Vorfeld zu entdecken. Wird die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf Seiten eines unter Korruptionsverdacht Stehenden tätig, so entfällt dieser Schritt.
Reverse Debt Equity Swap
Der Reverse Equity Swap wird häufig als Alternative zum Debt Equity Swap verstanden. Hier bringt der Gläubiger seine Forderungen in eine neu gegründete Zweckgesellschaft ein. Anschließend gliedert das Schuldnerunternehmen den Betrieb einschließlich Verbindlichkeiten auf die Zweckgesellschaft aus. Als Vorteil gegenüber dem Debt Equity Swap wird häufig angeführt, dass hier keine Kapitalanteile des Schuldnerunternehmens übertragen werden, wodurch die Verlust- und Zinsvorträge nicht gefährdet werden sollen. Auch entsteht i.d.R. noch nicht einmal ein Sanierungsgewinn.
Rechtshilfe, Rechtshilfeersuchen, internationale Rechtshilfe
Unter Rechtshilfe versteht man die Durchführung einer richterlichen Handlung durch ein anderes Gericht als das Gericht, welches grds. mit der Angelegenheit befasst ist. Grds. sind alle Gerichte zur Rechtshilfe verpflichtet – es sei denn, die verlangte Amtshandlung ist nach dem Recht des ersuchten Gerichts unzulässig, § 158 GVG (nicht zu verwechseln mit Amtshilfe – hierbei handelt es sich nur um die Anfrage zur Hilfeleistung einer Behörde).
Die innerstaatliche Rechtshilfe ist von der internationalen Rechtshilfe zu unterscheiden:
I.R.d. internationalen Rechtshilfe leisten ausländische Behörden (meist Gerichte und Konsulate) oft aufgrund internationaler Verträge Hilfe, meist Rechtshilfe und Auslieferung.
Auch das Haager Zustellungsübereinkommen oder das Haager Beweisaufnahmeübereinkommen fallen unter den Begriff der internationalen Rechtshilfe. Im Strafrecht sind es meist Auslieferungs- und Rechtshilfeverträge.
Die Details der internationalen Rechtshilfe im Strafrecht (ohne Vertrag, d.h. sog. Kulanzrechtshilfe) sind im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) geregelt.
Die internationale Rechtshilfe in Strafsachen untergliedert sich in Auslieferung in den ersuchenden Staat und Ausführung anderer Handlungen (z.B. Zustellungen, Zeugenbefragungen, Beschaffung / Herausgabe von Beweismitteln o.ä.).
Reputationsmanagement
Zum Reputationsmanagement siehe Ligitation PR
Rip Deal
Beim sog. Rip Deal wurden in den vergangenen Jahren zunehmend die Verkäufer von Villen, Yachten und sonstiger Pretiosen geschädigt und gegen Falschgeldzahlung um Barbeträge erleichtert (z.B. vermeintliche Gebühren für Gutachter / Vermittler o.ä.). Es handelt sich hierbei um eine neuere Form von Bandenkriminalität. Die Dunkelziffer beim Rip Deal ist hoch, da es häufig Inhaber nichtversteuerter Vermögenswerte im Ausland trifft. Aber auch die in Deutschland offiziell bekannten Schädigungen liegen bereits deutlich über 40 Millionen Euro. Die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird häufig beauftragt, mit Hilfe von Spezialermittlern eine Rückführung der Gelder zu erzielen.
Rechtsschutz gegen Betriebsprüfungen
Der Rechtsschutz gegen Betriebsprüfungen untergliedert sich bzgl. Maßnahmen mit Verwaltungsaktsqualität i.S.d. § 118 AO und Maßnahmen ohne Verwaltungsaktsqualität.
Erste sind selbstständig per Einspruch anfechtbar und können bei erfolglosem Vorverfahren per Anfechtungsklage beim Finanzgericht angreifbar. Vorläufiger Rechtsschutz kann per Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erreicht werden.
Maßnahmen ohne Verwaltungsaktsqualität sind erst im Einspruchs- und Klageverfahren gegen den Steuerbescheid oder Feststellungsbescheid selbst überprüfbar. Ein vorläufiger Rechtsschutz ist hier nicht möglich.
Raubkunst / Beutekunst
Als Raubkunst werden Kunstwerke und Kulturgüter bezeichnet, die während der Zeit des Nationalsozialismus entwendet wurden. Juristisch wird der Begriff mit NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter definiert. Darunter versteht man den Tatbestand des Raubes an speziell im Dritten Reich verfolgten Personengruppen. Der Raub fand auf der Grundlage einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und unter Beteiligung der Behörden und der dafür eingerichteten Institutionen statt. Man schätzt den Umfang der Beutekunst auf etwa 600.000 Kunstwerke, die zwischen 1933 und 1945 in Europa entwendet wurden. Es handelt sich damit um den größten Kunstraub der Neuzeit. Zwischen 1933 und 1945 betraf dies vor allem Kunst enteigneter jüdischer Familien. Von 1933 an mussten Hunderte von jüdischen Kunstsammlern ihre Gemälde unter Druck verkaufen oder wurden von den Nazionalsozialisten beraubt. Der Großteil der verschollenen Raubkunst befindet sich heute nicht in Museen, sondern in privatem Besitz.
Restitution
Unter Restitution versteht man in der Rechtswissenschaft die Wiederherstellung des Zustandes, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Kurz aus dem Lateinischen „restitutio“ Wiederherstellung.
Bedeutung erlangt die Restitution etwa bei der Raubkunst (z.B. Rückgabe von während der Zeit des Nationalsozialismus geraubter Kunstwerke) oder aber auch im Bereich offener Vermögensfragen (Rückgabe und Entschädigung von während der DDR-Zeit enteigneter Vermögenswerte).
Rechtsfrieden
Der Zustand „Rechtsfrieden“ herrscht, wenn kein Anlass für Rechtsstreitigkeiten mehr existiert. Das bedeutet jedoch nicht, dass etwaige Folgen vorangegangener Rechtsverletzungen beseitigt sein müssen. Rechtsfrieden kann fernern auch durch Abfinden hergestellt werden. Zur Sicherung des Rechtsfriedens dient das Institut der Verjährung/Verfristung beziehungsweise Bestandskraft.
Risikoanalysen
Die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft fertigt über kooperierende Spezialermittler Risikoanalysen, welche die Rahmenbedingungen für Aktivitäten unter sicherheitsrelevanten Aspekten beleuchtet. Dies kann wirtschaftliche, aber auch politische, kriminelle Verflechtungen und deren Auswirkungen auf die regionalen Strukturen und die konkreten Projekte betreffen.
Rücktritt von einer Straftat § 24 S. 1 StGB
Wegen des Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt, oder deren Vollendung verhindert. Ein fehlgeschlagener Versuch darf nicht vorliegen.
Recht auf Verteidigungsbeistand
BGH 1 StR 415/17 :
Jeder Angeklagte hat das Recht, von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass bei jeder Verhinderung des Rechtsanwalts die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten nicht durchgeführt werden könnte. Die Festlegung des Verhandlungstermins ist Sache des Vorsitzenden und steht in seinem pflichtgemäß ausgeübten Ermessen. Es wird jedoch vom Vorsitzenden verlangt, dass dieser sich ernsthaft bemüht, dem Recht des Angeklagten Geltung zu verschaffen.
Raub § 249 StGB
Raub ist ein eigenständiges Delikt, welches sich aus Diebstahl und Nötigung zusammensetzt. Der Tatbestand des Raubes gilt als erfüllt, wenn der Täter ein Nötigungsmittel einsetzt (Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben), um eine fremde bewegliche Sache wegzunehmen.
Revision (§§ 333ff. StPO)
Anders als bei der Berufung werden bei der Revision lediglich Rechtsfragen überprüft. Die Tatsachen spielen bei diesem Rechtsmittel keine Rolle. Es wird unterschieden zwischen absoluten (Aufzählung in § 338 StPO) und relativen (Aufzählung in §337 StPO) Revisionsgründen.