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Schweizer AG
Die Schweizer Aktiengesellschaft ist eine von zwei Formen der Kapitalgesellschaft in der Schweiz. Es gibt sie in privater und öffentlich-rechtlicher Gestaltung. Um eine Schweizer AG zu gründen, ist die Einlage eines Kapitals von mindestens 100.000,00 Schweizer Franken notwendig. Die gesetzliche Grundlage für die Schweizer AG findet sich im so genannten Obligatorenrecht. Seine nach außen handelnden Organe sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle.
Schweizer GmbH
In der Schweiz gibt es auch wie in Deutschland die Kapitalgesellschaftsform der GmbH. Anders als in Deutschland ist für ihre Gründung ein Stammkapital von mindestens 20.000,00 bis höchstens 2.000.000,00 Schweizer Franken einzubringen. Zudem müssen mindestens zwei Gesellschafter für die Begründung einer Schweizer GmbH vorhanden sein. Die Schweizer GmbH findet wie die Schweizer AG ihre rechtlichen Grundlagen im so genannten Obligatorenrecht.
Stiftung
Stiftung nennt man ein Sondervermögen, welches gemäß dem Willen eines Stifters selbständig verwaltet und zur Förderung eines bestimmten Zwecks verwendet wird. Zu unterscheiden sind selbständige, und unselbständige Stiftungen. Selbständige Stiftungen sind juristische Personen und damit rechtsfähig. Es gibt sie in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung. Unselbständige Stiftungen hingegen sind nicht rechtsfähig und können somit nicht mit ihrem Handeln am öffentlichen Rechtsverkehr teilnehmen.
Steuerneutrale Gelder
Neben regelmäßig zu versteuernden Einnahmen gibt es auch Gelder, die der Steuerpflicht nicht unterliegen. Diese steuerbefreiten Geldbeträge nennt man steuerneutrale Gelder. So gibt es z.B. bei einer Erbschaft oder einer Schenkung einen bestimmten Betragssatz, der nicht versteuert werden muss.
Schwarzgeld
Es gibt Menschen, die neben ihrer eigentlichen Arbeit zusätzliche Tätigkeiten verrichten. Lassen sie sich diese bezahlen, ist auch dieses zusätzliche Einkommen steuerpflichtig. Da viele aber den steuerlichen Abzügen entgehen wollen, lassen sie sich das Geld bar auszahlen und geben es bei der Steuer nicht mit an. Etwaiges steuerpflichtiges, aber nicht versteuertes Geld nennt man Schwarzgeld. Erlangt jemand z.B. durch Schwarzarbeit Schwarzgeld, so ist dies strafbar. Gibt man Schwarzgeld weiter, wird es z.B. vererbt, dann wird es nicht automatisch legal, sondern bleibt nach wie vor Schwarzgeld.
Strafverteidiger
Ein Strafverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der die Interessen eines Angeklagten im Strafverfahren vertritt. Den Strafverteidiger kann der Angeklagte zum einen selbst wählen, zum anderen kann er vom Gericht bestellt werden. Er muss versuchen, für den Angeklagten das bestmögliche Urteil zu erkämpfen. Dies kann ein Freispruch sein oder auch eine geringe Geld- oder Freiheitsstrafe.
Strafrechtler
Strafrechtler wird ein Jurist, insbesondere auch ein Rechtsanwalt genannt, der sich auf das Rechtsgebiet des Strafrechts spezialisiert hat. In seinem Rechtsgebiet wird er dann ganz besonders gut die wichtigsten Kniffe und Tricks beherrschen, die zum Beispiel für die Strafverteidigung von Bedeutung sind. Als Strafrechtler kann man aber auch einen Professor einer Universität bezeichnen, der ausschließlich oder vorwiegend auf dem Rechtsgebiet des Strafrechts unterrichtet.
Schwere Körperverletzung
Hat eine Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person das Seh-, Hör- oder Fortpflanzungsvermögen, Gliedmaßen verliert oder entstellt wird, dann spricht man von einer schweren Körperverletzung. Ist die Tat also mit einer solchen Folge behaftet, dann muss auch eine höhere Bestrafung des Täters erfolgen. In Betracht kommt dann nur noch eine Freiheitsstrafe, die mit mindestens einem Jahr beginnt und bis zu zehn Jahren lang sein kann.
Steuerhinterziehung
Diese Straftat begeht man dann, wenn man gegenüber den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch Steuern nicht die an sich korrekte Höhe der Steuern entrichtet oder für sich oder eine andere Person nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, indem man zum Beispiel unkorrekte Rechnungen ausstellt.
Steuerverkürzung
Die Steuerverkürzung stellt eine der zwei bestehenden Alternativen der Steuerhinterziehung dar. Sie ist dann gegeben, wenn man gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder nur unvollständige Angaben macht und dadurch weniger Steuern zu entrichten hat, als man es bei wahrheitsgemäßen Angaben hätte tun müssen. Dazu zählt auch eine aufgrund der unrichtigen oder unvollständigen Angaben erlangte, zu hohe Steuerrückerstattung.
Sammelklagen
Haben mehrere Personen ein und denselben Anspruch gegen eine andere natürliche oder juristische Person, dann können die Anspruchsberechtigten sich zusammentun und gemeinsam gerichtlich gegen den Anspruchsgläubiger vorgehen. Denkbar ist das, wenn eine Eigentümergemeinschaft gegen den Grundbesitzer etwas erreichen wollen oder Aktionäre, die alle von einem Anbieter Aktien erworben haben, damit aber betrogen worden sind. Dieser Zusammenschluss von Anspruchstellern, die gemeinsam eine Klage anstrengen, erhebt eine so genannte Sammelklage.
Sabotage
Nicht selten findet Sabotage in Unternehmen statt, um Wettbewerber zu begünstigen. Unter Sabotage versteht man die mutwillige Beschädigung / Ausserfunktionsetzung wichtiger (meist technischer) Unternehmensbereiche.
Sabotageschutz
Den Sabotageschutz verwirklicht das Bundesamt für Verfassungsschutz durch die Kontrolle von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind.
Schriftvergleich
Hierunter versteht man forensische Schriftvergleichsgutachten. Diese haben einen hohen Beweiswert und sind nicht mit der Graphologie zu verwechseln. Voraussetzung für die Erstellung von forensischen Schriftvergleichsgutachten sind Vergleichsschriftproben. Hierdurch kann etwa die Echtheit / Urheberschaft o.ä. von Dokumenten verifiziert werden. Erforderlich ist die Vorlage des Originals. Sehr gute Kopien sind nur ausnahmsweise ausreichend.
Settlement
I.R.d. Settlement findet der dritte Schritt der unternehmensinternen Korruptionsbekämpfung statt. Hier wird das Projekt abgeschlossen und durch entspr. Anlernphasen der unternehmensinternen Mitarbeiter an diese zur künftigen Verhinderung entspr. Vorgänge weitergegeben (Anti-Korruptionstrainings etc.). . Wird die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf Seiten eines unter Korruptionsverdacht Stehenden tätig, so entfällt dieser Schritt.
Steuerstrafrecht
Im Steuerrecht gibt es neben Steuerstrafwidrigkeiten fünf Straftaten: Steuerhinterziehung, Bannbruch, Bandenschmuggel, Steuerhehlerei und Wertzeichenfälschung an Steuermarken. Der wichtigste Tatbestand des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung. Diese wird oft bereits geprüft, wenn bei Steuerprüfungen festgestellt wird, dass z.B. die AfA/ Fahrtkosten / Sonderausgaben o.ä. falsch berechnet wurden. Ähnlich kann es sich mit der Einkommenssteuer verhalten. Nicht selten wartet daraufhin die Ermittlungsbehörde das Ergebnis eines Einspruches / einer Klage gegen den Steuerbescheid ab. In letzterer wird dann rückwirkend durch Zinsen und Säumniszuschläge häufig über die Existenz eines Unternehmens entschieden.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang z.B. Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung, Steuergestaltung, Zollkriminalität, Schwarzarbeit etc. etc.
Strafanzeige
Mit der Strafanzeige wird ein -nach Meinung des Anzeigenden- strafrechtlich relevanter Sachverhalt an die Ermittlungsbehörden, d.h. Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht, kommuniziert.
Strafbefehl
Mit dem Strafbefehl können Fälle der leichteren Kriminalität durch ein schriftliches Verfahren abgewickelt werden. Der Beschuldigte hat jedoch zwei Wochen nach Zustellung das Recht Einspruch einzulegen.
Strafprozessrecht
Das Strafprozessrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen bzgl. des formalen Ablaufs eines Strafverfahrens. Der Strafprozess, immer aus den großen Schritten Ermittlungsverfahren, Eröffnungsverfahren und Hauptverhandlung bestehend, wird mittels der Strafprozessordnung (StPO) geführt.
Strafrecht
Das Strafrecht teilt sich in vielfältige Straftatbestände auf, vgl. Insolvenzverschleppung, Mord, Totschlag, Diebstahl, Freiheitsberaubung etc. Man unterscheidet zwischen dem Allgemeinen und dem Besonderen Teil des Strafrechts.
Selbstanzeige
Die Selbstanzeige nach § 371 AO sollte im diskreten Zusammenwirken mit einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen (bei Auslandsgeldern sollte dieser auch international tätig sein).
Die Selbstanzeige ermöglicht die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit. Nach BGH Beschluß vom 20.Mai 2010 (1 StR 577/09-DStR 2010,1133) ist eine Teilselbstanzeige nicht mehr zulässig.
Zu beachten sind die Ausschlußgründe, damit diese nicht verunglückt und letztlich durch die Informationen an das Finanzamt kontraproduktiv ist (eine unwirksame Selbstanzeige kann sich im Strafverfahren dann allenfalls noch strafmildernd auswirken – lassen Sie daher auch bei laufendem Strafverfahren durch einen Experten prüfen, ob eine Selbstanzeige zur Strafmilderung noch Sinn macht).
Die Selbstanzeige wird immer aktueller, da sich im Zuge des anhaltenden politischen Drucks auf sogenannte Steueroasen immer mehr Staaten den OECD Standards unterstellen. Die Selbstanzeige sollte niemals durch den eigenen Steuerberater geprüft werden, weil dieser bei Nichtabgabe ansonsten nicht mehr tätig werden darf (ohne die Betrafung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu riskieren).
Nach entdeckter Hinterziehung ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Für die Entdeckung sind weder hinreichender Tatverdacht noch Kenntnis des Täters erforderlich. Konkrete Anhaltspunkte, dass die Tat als solche bekannt ist, genügen.
Der hinterzogene Betrag muss sofort nachgezahlt werden (Achtung: Es sind jährlich 6 Prozent Hinterziehungszinsen fällig). Wenn die Selbstanzeige unvollständig ist, kann diese unwirksam sein und ins Leere gehen.
Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob mit der Selbstanzeige andere Straftatbestände der unversteuerten Gelder offenkundig werden, da die Finanzbehörden diese weiterleiten. Auch können Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes / Rechtsanwälte / Steuerberater etc. mit disziplinar- und berufsrechtlichen Verfahren rechnen, wenn sie sich selbst anzeigen.
Schwarzgeld legalisieren
Bei der Legalisierung von Schwarzgeld sollten -unter Einbeziehung der Option einer Selbstanzeige- zunächst alle Möglichkeiten diskret geprüft und dargelegt werden.
Der bisherige Steuerberater sollte hierzu ebensowenig hinzugezogen werden, wie der Bankberater, weil sich diese -sofern die Option der Selbstanzeige nicht gewählt wird- bei weiterer Geschäftsbeziehung der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen können.
Für die gewonnenen Erkenntnisse greift die anwaltliche Schweigepflicht – auch wenn sich der Beratende später gegen eine Selbstanzeige entscheidet.
Steuerfahndung
Unter Steuerfahndung versteht man hoheitliche Steuerbeitreibung und Strafverfolgung. Sofern Sie von der Steuerfahndung verfolgt werden, sollten Sie zunächst jede Aussage verweigern und juristischen Beistand einfordern. Erst nach erfolgter anwaltlicher Akteneinsicht und Abstimmung sind Äußerungen gegenüber der Steuerfahndung sinnvoll. Richtig ist, dass Kooperationsbereitschaft gegenüber der Steuerfahndung positiv gewertet werden kann. Diese Kooperation kann aber auch nach Akteneinsicht / juristischer Prüfung und sorgfältiger Abwägung anwaltlich stattfinden. Die Gefahren einer unbedachten Vorabäußerung gegenüber der Steuerfahndung sind deutlich höher, als die Chance der Strafmilderung.
Strafbefreiende Selbstanzeige
Zur strafbefreienden Selbstanzeige siehe Selbstanzeige
Sicherungsverwahrung (nachträgliche)- Gültigkeit der Rechtsprechung
Hinsichtlich Sicherungsverwahrung gilt die Rechtsprechung auch für die nachträgliche Sicherungsverwahrung – dies sogar dann, wenn die Taten später als Juli 2004 begangen wurden (BVerfG Beschl. v. 11.3.2013 – 2 BvR 2000/12).
Strafkolonie Ukraine
Nach Aussage des Auswärtigen Amtes kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob sich die Strafkolonien der Ukraine (nur die ukrainische Strafkolonie „Shytomir“ wird als angemessen bezeichnet) i.R.d. Mindestgrundsätze der EMRK bewegen, vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 19.03.2013-III-2 Ausl.34/12.
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
Nach der Grundsatzentscheidung BGH v. 02.12.2008-1 StR 416/08 sollen bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nicht mehr inflationär „Papierstrafen“ verhängt werden. Gleichzeitig wird aber auch festgestellt, dass bei geständigem Täter und Nachentrichtung der Steuern eine Bewährung möglich ist. Maßgeblich ist aber auch das Verhältnis der verkürzten Steuern zu den erklärten und bezahlten. Bei systematischen Täuschungen und gewerbsmäßigem Vorgehen wie auch der Erstellung/Verwendung unrichtiger Belege zu Täuschungszwecken wird es dagegen problematisch (BGH v. 02.12.2008-1 StR 416/08 Rn.46).
Spendenbetrug
Der Spendenbetrug stellt eine Rückausnahme zur bewussten Selbstschädigung dar, die dann den Betrug vollendet, wenn das Opfer zwar wusste, dass es mit der einseitigen Leistungshingabe sein Vermögen mindern werde, aber mit der Leistung einen wirtschaftlichen oder sozialen Zweck verfolgte, der mit der Vermögenshingabe nicht erreicht wurde.
Sarbanes-Oxley Act
Beim Sarbanes-Oxley Act handelt es sich um ein US-Bundesgesetz. Dieses soll in Hinblick auf Bilanzskandale wie Enron oder Worldcom die Berichterstattung von Unternehmen auf dem Kapitalmarkt der USA verbessern und verlässlicher machen. Die Verfasser sind der Vorsitzende des Ausschusses für Bankwesen, Wohnungs- und Städtebau des Senats der Vereinigten Staaten Paul Sarbanes und der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzdienstleistungen des Repräsentantenhauses Michael Oxley. Durch den Sarbnes-Oxley Act soll Wirtschaftskriminalität vermieden werden.
Schutzkonzepte
Die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft fertigt über kooperierende Spezialermittler persönliche Schutzkonzepte für prominente Personen, Führungskräfte der Wirtschaft und Politik. Bei persönlichen Schutzkonzepten handelt es sich um präventive Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit.
Spionage
Spionage ist in politisch motivierte Aktivitäten und Wirtschaftsspionage zu unterscheiden.
Erstere kann in militärische und zivile (ggf. auch polizeiliche) Informationsgewinnung, aber auch Nachrichtengewinnung über menschliche Quellen (Human Intelligence) oder technische Mittel (Spionageflugzeuge, Spionagesatelliten, Funkaufklärung) – aber auch die Nachrichtengewinnung nebst entspr. Abwehrmaßnahmen differenziert werden.
Bei der Wirtschaftsspionage zielen die Spionage betreibende Unternehmen oder Unternehmen, die Zugriff auf nachrichtendienstlich erlangte Informationen haben, auf wirtschaftliche Vorteile gegenüber Konkurrenten ab. Dies kann die Ausnutzung fremder Forschungsergebnisse oder das knappe Unterbieten von Ausschreibungen sein.
Die mit der Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft kooperierenden Spezialermittler betätigen sich insbesondere auf dem Gebiet der Abwehr der Wirtschaftsspionage.
Schweizer Meldestelle für Geldwäscherei
Die Schweizer Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei (fedpol) der Schweiz prüft Verdachtsmeldungen bzgl. Geldwäsche (in der Schweiz Geldwäscherei), Terrorismusfinanzierung, Gelder aus Straftaten oder krimineller Organisationen. Sie berichtet jährlich in einer Statistik über die schweizer Entwicklung der Bekämpfung der Geldwäscherei (sowie organisierter Kriminalität/Terrorismusfinanzierung etc.). Die Schweizer Meldestelle für Geldwäscherei ist Mitglied er Egmont Group. Hierbei handelt es sich um eine Financial Intelligence Unit (FIU), die einen gesicherten, schnellen Austausch von Informationen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ermöglichen soll. Allein im Jahr 2013 wurden der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) verdächtigte Vermögenswerte von nahezu drei Milliarden Franken gemeldet. Büros wie die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH haben mit der Schweizer Meldestelle für Geldwäscherei insbesondere dann zu tun, wenn es um das Aufspüren der o.a. Gelder geht.
stolen asset recovery
Von stolen asset recovery spricht man, wenn Geld aus Korruptionsfällen sichergestellt und auf Antrag der betroffenen Ursprungsländer eingefroren und dorthin zurückgeführt werden kann (oft geht es hierbei um Gelder der Eliten dieser Länder). In der Öffentlichkeit kursieren meist die Fälle der „stolen asset recovery“ abgesetzter Diktatoren etc.
SEC
Die SEC (United States Securities and Exchange Commission) kontrolliert den Wertpapierhandel in den USA. Sie versteht sich als Börsenaufsichtsbehörde.
Stiftung, nichtrechtsfähige und Erbersatzsteuer
Seit BFH, Urteil vom 25.01.2017, II R 26/16 steht fest, dass eine nichtrechtsfähige Stiftung nicht der Erbersatzsteuer unterliegt. § 1 I Nr. 4 ErbStG differenziere zwar nicht zwischen rechtsfähiger und nichtrechtsfähiger Stiftung. Sinn und Zweck dieser Vorschrift sei es aber zu verhindern, dass in Familienstiftungen gebundene Vermögen auf Generationen der Erbschaftssteuer entzogen werden. Aus diesem Grund greife alle 30 Jahre der „fiktive Vermögensübergang“, der die Erbersatzsteuer auslöse. Eine nichtrechtsfähige Stiftung könne aber mangels eigener Rechtspersönlichkeit nicht Träger von Rechten und Pflichten sein. Daher könne sie (vgl. hier den Treuhänder) auch keine Eigentumsrechte an einem Vermögen haben und deshalb nicht Subjekt der Erbersatzsteuer sein.
SIS Schengener Informationssystem
Das SIS (Schengener Informationssystem) ist ein staatenübergreifendes, digitales, polizeiliches Fahndungssystem, welches den Online Zugriff auf Fahndungsdaten ermöglicht. Das BKA ist die deutsche SIRENE ( Supplementary Information Request at the National Entry) und erhält automatisch in Folge der Abfrage im nationalen Fahndungssystem eine Treffermeldung. Diese Treffermeldung wird über den SIS Zentralrechner an die SIRENE des ersuchenden Staates (jener Staat, welcher die Auslieferung begehrt) weitergeleitet.
Steuerverfahren
Das Steuerverfahren beginnt mit einem Ermittlungsverfahren. Es wird festgestellt, ob der Steuerschuldner Steuererhebungstatbestände erfüllt. Ermittlungsbehörde ist die Finanzbehörde. Es folgt ein Festsetzungsverfahren. Ein Steuerbescheid wird erlassen und der Steuerschuldner hat die Möglichkeit mittels eines Einspruchs dagegen vorzugehen. Sofern kein Einspruch eingelegt wurde, beziehungsweise der eingelegte Einspruch erfolglos war, folgt das abschließende Betreibungsverfahren. Die Ansprüche werden beispielsweise durch Zwangsvollstreckung durchgesetzt.
Schuld
Das deutsche Strafrecht erfordert für die Rechtfertigung einer Strafe die Schuld. Schuld ist die persönliche Vorwerfbarkeit des Verhaltens. Die Schuld ist nur zu bejahen, wenn der Täter überhaupt schuldfähig ist, Unrechtsbewusstsein vorliegt und wenn keine Entschuldigungsgründe entgegenstehen. Möglicher Entschuldigungsgrund wäre beispielsweise der ,,Entschuldigende Notstand“ (§ 35 StGB).
Sterbehilfe
§ 216 StGB (Tötung auf Verlangen) sanktioniert ebenfalls die vom Opfer gewollte aktive Sterbehilfe. Es gibt jedoch zwei Fallgruppen, welche nicht als aktive Sterbehilfe deklariert werden und somit nicht den Tatbestand des § 216 erfüllen. In der Praxis häufig von Bedeutung ist die Fallgruppe, in welcher aktiv bei einem einverständlichen Behandlungsabbruch mitgewirkt wird (passive Sterbehilfe). Die Rechtsprechung verneint in diesem Falle eine Strafbarkeit. Es wird das Selbstbestimmungsrecht des Kranken über die Unantastbarkeit des Lebens gestellt.
Spyware
Spyware sind Softwareprogramme, welche sich unbemerkt auf einem PC installieren. Häufig werden Spywares eingesetzt, um Information über die Nutzer des Computers zu sammeln oder widerrechtlich das Onlineverhalten der Benutzer zu analysieren.
Schuldunfähigkeit
Es gibt verschiedene Gründe einen Täter für schuldunfähig zu erklären.
Zum einen wird gem. §19 StGB unwiderleglich die Schuldunfähigkeit von Kindern angenommen. Jugendliche zwischen dem 14 und 17 Lebensjahr können als schuldfähig erklärt werden, sofern sie zur Tatzeit über die nötige Reife verfügt haben, den Unrechtsgehalt ihrer Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Das Jugendstrafrecht ist bis zum Alter von 21 Jahren anwendbar.
Hinzukommend kann ein Täter für schuldunfähig erklärt werden, wenn er an einer seelischen Störung leidet (§ 20 StGB). Es wird unterschieden zwischen krankhaft seelischen Störungen (z.B Schizophrenie,Manien etc.), tiefgreifenden Bewusstseinsstörungen (z.B Drogenrausch), Schwachsinn (z.B Idiotie), sowie seelischen Abartigkeiten. Letzteres bezeichnet Psychopathien, Neurosen und Triebstörungen.